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   OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23   

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https://dejure.org/2023,37562
OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23 (https://dejure.org/2023,37562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2023 - 21 W 91/23 (https://dejure.org/2023,37562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 21 W 91/23 (https://dejure.org/2023,37562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 14 GG, § 134 BGB, § 32 BO-Ä
    Keine Nichtigkeit eines Testaments zugunsten eines behandelnden Arztes

  • IWW

    § 14 GG, § 134 BGB, § 32 BO-Ä
    GG, BGB, BO-Ä

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 14; BGB § 134; BO-Ä § 32
    Wirksamkeit eines Testaments zugunsten des Hausarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 ; HeimG § 14
    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Voraussetzungen für die Testierunfähigkeit der Erblasserin; Berücksichtigung einer Pflegeperson als Erbin

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Erbrecht - Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der behandelnde Arzt als Erbe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Voraussetzungen für die Testierunfähigkeit der Erblasserin; Berücksichtigung einer Pflegeperson als Erbin

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung des behandelnden Arztes wirksam

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandelnder Arzt wird als Erbe eingesetzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arzt im Testament wirksam als Erbe eingesetzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes - Erbeinsetzung des behandelnden Arztes wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1046
  • MDR 2024, 509
  • FGPrax 2024, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 28.12.2021 - 10 W 125/19

    Auslegung eines Betreuungs-, Versorgungs- und Erbvertrages; Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Sie ist bislang obergerichtlich noch nicht entschieden worden (offengelassen für einen Erbvertrag: OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2021 - 10 W 125/19, juris Rn. 81).
  • BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 362/19

    "Kaufvertrag über den Patientenstamm" verstößt gegen bayerische Berufsordnung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Dies hat der Bundesgerichtshof für die Regelung in § 31 der BO der Ärztekammer Westfalen-Lippe (BGH NJW-RR 2003, 1175, zit. nach juris Rn. 8) und § 8 Abs. 5 der BO für die bayerischen Zahnärzte (BGH NJW-RR 2022, 336) bejaht.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Regelmäßig kommt auch bei einer gesicherten Diagnose einer Demenz die Annahme einer Testierunfähigkeit erst in Betracht, wenn der Erblasser konkrete Verhaltensauffälligkeiten aufweist, die den sicheren Schluss auf eine mangelnde Einsichtsfähigkeit zulassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2018 - 20 W 4/16, juris Rn. 42; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2014, 3 Wx 115/12, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    So hat das Bundesverfassungsgericht das in § 14 HeimG enthaltene Testierverbot bzw. das Verbot der testamentarischen Vorteilsnahme als verhältnismäßige Einschränkung der Testierfreiheit bestätigt (BVerfG, NJW 1998, 2964, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 25/14

    Forderungsfactoring durch eine Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Soweit beide Vertragsteile Adressat der Verbotsnorm sind, ist grundsätzlich von der Nichtigkeit auszugehen, während bei einem einseitigen Verstoß die Wirksamkeit in der Regel unberührt bleiben soll (BGH NJW 2014, 3568).
  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 135/02

    Fordern eines pauschalierten Kostenbeitrags von dem Anästhesisten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Dies hat der Bundesgerichtshof für die Regelung in § 31 der BO der Ärztekammer Westfalen-Lippe (BGH NJW-RR 2003, 1175, zit. nach juris Rn. 8) und § 8 Abs. 5 der BO für die bayerischen Zahnärzte (BGH NJW-RR 2022, 336) bejaht.
  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 10/85

    Zulässigkeit einer Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit von Ärzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Schutzzweck dieser Vorschrift ist, dass sich der Arzt in seiner Entscheidung, welchem anderen Arzt er Patienten zuweist, nicht von vornherein gegen Entgelt bindet, sondern diese Entscheidung allein aufgrund medizinischer Erwägungen im Interesse des Patienten trifft (BGH NJW 1986, 2360).
  • ÄGH Saarland, 25.08.2010 - ÄGH 1/09

    Ärztliches Berufsrecht: Berufspflichtverletzung eines Arztes durch Annahme von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Schutzgut der Regelung in § 32 BO-Ä ist ebenfalls das auf die Ärzteschaft allgemein bezogene Vertrauen in die Freiheit und Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen und damit auch das Ansehen und die Integrität der Ärzteschaft im Allgemeinen (Ärztegerichtshof des Saarlandes, MedR 2011, 752, zit. nach juris Rn. 21; Spickhoff/Scholz, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, MBO-Ä 1997 § 32 Rn. 1).
  • VG Berlin, 02.06.2015 - 90 K 5.14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 21 W 91/23
    Dabei ist eine testamentarische Zuwendung - entsprechend der zu § 14 HeimG entwickelten Grundsätze - als "anderer Vorteil" anzusehen, wobei die Zuwendung dann einen Verstoß darstellen kann, wenn diese dem Arzt bekannt und er mit dieser einverstanden war (BerufsG Berlin, BeckRS 2015, 54659; Plantzholz/Rochon, FamRZ 2001, 270, Ziff. III 2).
  • OLG Celle, 09.01.2024 - 6 W 175/23

    Umstandssittenwidrigkeit; Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten

    Vom Beschluss des OLG Frankfurt vom 21. Dezember 2023 (21 W 91/23) liegt dem Senat nur eine Presseerklärung des Gerichts vom 3. Januar 2024 vor.
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